Die Mitglieder der Gemeindeleitung werden auf vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Nach zwei Jahren scheidet die Hälfte mit der Möglichkeit der Wiederwahl aus. Aus der Mitte der gewählten Gemeindeleitung werden der Mitglierderversammlung ein/e GemeindeleiterIn und eine/n VertreterIn zur Bestätigung vorgeschlagen.